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Taufe

Wer kann getauft werden?

Alle Menschen sind eingeladen, Christen zu sein. Darum kann sich jeder Mensch taufen lassen.
Viele Kinder werden heute nicht mehr in den ersten Wochen oder Monaten ihres Lebens getauft, sondern im Alter bis zu einem Jahr.
Immer öfter werden Kinder im Grundschulalter getauft oder Jugendliche im Zusammenhang mit der Konfirmation. Jugendliche, die nicht getauft sind, können am Konfirmandenunterricht teilnehmen und sich vor der Konfirmation taufen lassen.
Zunehmend lassen sich auch Erwachsene taufen.

 

Die Taufe ist einmalig
Die Taufe in der evangelischen Kirche wird von allen Kirchen anerkannt, die sich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen haben. Sie bleibt ein Leben lang gültig – selbst wenn jemand aus der Kirche austritt und wieder eintritt.
Die Lebensordnung der EKHN nennt den Grund für die Einmaligkeit der Taufe:

"Da die Taufe das in Christus ein für allemal geschehene Heil dem Täufling grundlegend zusagt, schließt sie ihrem Wesen nach eine Wiederholung aus."

 

Was spricht für eine Kindertaufe?

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

 

Was müssen wir tun?

Die Anmeldung zur Taufe geschieht über unser Gemeindebüro! Dort bekommen Sie Auskunft, wann eine Taufe möglich ist und Sie können die Taufe anmelden.

Auf Wunsch kann die Taufe auch in einer anderen evangelischen Gemeinde stattfinden. Hierzu muss der zuständige Gemeindepfarrer seine Zustimmung schriftlich geben („Dimissoriale“).

Mit dem Pfarrer vereinbaren Sie einen Termin für das Taufgespräch.

 Zum Taufgespräch sollten Sie folgende Dokumente der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:

  • das Stammbuch der Familie, falls vorhanden
  • die Geburtsurkunde des Täuflings (Bescheinigung „für religiöse Zwecke“),
  • Patenschein der Patin oder des Paten, als Nachweis der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, falls die Patin bzw. der Pate ihren ersten Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, in der das Kind getauft wird.
  • Bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde: Bescheinigung der Heimatgemeinde („Dimissoriale“)

Im Taufgespräch wird dann alles weitere besprochen, Taufspruch und Tauflied festgelegt und Ihre Fragen beantwortet.

 

Wer kann Taufpate sein?
Patinnen bzw. Paten sollen konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an Patin oder Pate werden.
Die formalen Voraussetzungen für das Patenamt stehen in der Lebensordnung der EKHN:

"Paten sollen konfirmierte Glieder der Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein des zuständigen Pfarrers nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen.

Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, [...] kann nicht Pate sein."

Die zulässigen Kirchen, denen ein Pate für ein evangelisches Kind angehören kann, sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). 

 

Viele andere Fragen beantwortet eine Broschüre unserer Landeskirche, der EKHN. Sie können sie im Gemeindebüro bekommen oder hier aus dem Internet herunterladen!

 

 

Erwachsenentaufe

Wenn Sie sich als Erwachsener zur Taufe entschließen, sind Sie in der evangelischen Kirche herzlich willkommen. Die Heilige Taufe ist das sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen. Sie wird in einem öffentlichen Gottesdienst vor der Gemeinde vollzogen. Der Taufe gehen Gespräche über wichtige Glaubensthemen oder Lebensfragen voraus, die in Absprache mit Ihnen vereinbart werden.

Als Erwachsener übernehmen Sie selbst die Verantwortung für diesen Glaubensschritt und benötigen keine Paten mehr. Mit der evangelischen Taufe werden Sie zugleich Mitglied der evangelischen Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Als künftiges Mitglied der Kirche haben Sie nicht nur die Möglichkeit kirchlich zu heiraten oder selbst Pate zu werden. Sie sind auch eingeladen, das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Das Mitsingen im Kirchenchor, die ehrenamtliche Tätigkeit im Kirchenvorstand oder in der Kinder- und Jugendarbeit sind nur einige Beispiele. Der Mitgliedsbeitrag – die Kirchensteuer – ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Die Taufhandlung ist eine einmalige Zeremonie. Wer bereits evangelisch, katholisch oder orthodox getauft ist und danach aus der Kirche ausgetreten ist, braucht sich nicht wieder neu taufen zu lassen. Jemand, der nach einem Kirchenaustritt in die evangelischen Kirche eintreten möchte, kann dies in jeder Kirchengemeinde oder in den Eintrittsstellen tun.

Um sich zur Taufe anzumelden, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Pfarrer. Bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit. 

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