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Informationen zur Kirchensteuer

Was macht die Kirche mit dem Geld? Und wie hoch ist die Kirchensteuer konkret? Diese und viele andere Fragen werden auf dieser Internetseite und in einer Broschüre der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beantwortet. Aktuelle Beispiele und eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Evangelischen Kirche runden das Informationsangebot ab.

Als besonderen Service enthält die Broschüre die Rufnummern der Kirchensteuer-Experten in der Finanzabteilung. Hier können viele Fragen direkt und persönlich geklärt werden.

 

Weitere Informationen und die Broschüre erhalten Sie telefonisch bei Herrn Peter Lemke, Tel. 06151-405-352 oder Herrn Bernd Karn, Telefon 06151-405-353. 

Kirchensteuer auf Abfindungen wird teilweise erlassen

EKHN erstattet bis zu drei Viertel zurück

 

Evangelischen Kirchenmitgliedern, die ihren Arbeitsplatz angesichts der Wirtschaftskrise verloren haben und eine Abfindung erhalten, kommt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entgegen. Ihnen erstattet die EKHN die Hälfte der Kirchensteuer zurück, die auf eine besteuerte Abfindung erhoben wurde.

Zusätzlich kann in der Steuererklärung die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe angegeben werden. Dann können insgesamt bis zu 74 Prozent der Kirchensteuer zurückerstattet werden. Darauf hat der Finanzdezernent der EKHN Heinz Thomas Striegler hingewiesen. Berücksichtigt werden die beiden vorangegangenen Veranlagungsjahre. Ein Informationsblatt erhalten Sie direkt bei der EKHN. 

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