Konfirmation
- Warum "Konfirmation"?
Das Wort „Confirmatio“ bedeutet „Befestigung, Bekräftigung“. Du bestätigst also als mündige Christin oder als Christ das Versprechen, dass deine Eltern und Paten bei deiner Taufe gegeben haben. Dadurch wird erneut deutlich, dass Gott „Ja“ zu dir sagt, dich so annimmt, wie du bist. Von nun an giltst du als mündiges Mitglied der christlichen Gemeinde und entscheidest auf der Grundlage der Bibel selbst über deinen Glauben.
Als konfirmierte Christin oder konfirmierter Christ genießt du folgende Rechte:
- Du kannst Patin bzw. Pate werden.
- Du hast aktives Wahlrecht, um die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Gemeinde zu wählen.
- Du hast passives Wahlrecht, das heißt, du kannst in die Gemeindevertretung gewählt werden.
- Du kannst kirchlich heiraten, da die Trauung in der Regel die Konfirmation voraussetzt.
- Du darfst im Notfall die sogenannte Nottaufe vornehmen.
- Wie melde ich mich an?
Die Kirchengemeinde schickt Dir eine Einladung zur Anmeldung. Du kannst Dich anmelden, wenn Du 13 Jahre alt bist und / oder im 7. Schuljahr bist!
Wir können nur persönlich einladen, wen wir in unserer Gemeindekartei finden. Darum laden wir auch in den Brensbacher Nachrichten zur Anmeldung ein.
Zur Anmeldung soll die Taufbescheinigung (im Familienstammbuch) mitgebracht werden.
Falls Deine Eltern nicht der Kirche angehören, können sie Dich trotzdem zum Konfirmandenunterricht anmelden.
In der Regel wirst Du in Brensbach konfirmiert. Nach Absprache kannst Du aber auch in einer anderen Kirchengemeinde den Konfirmandenunterricht besuchen und Dich dort auch konfirmieren lassen.
Wenn du noch nicht getauft bist, ist der Konfirmandenunterricht gleichzeitig der Taufunterricht. Du wirst dann während deiner Konfirmandenzeit getauft, wobei der Zeitpunkt in den Gemeinden unterschiedlich gewählt wird. So taufen beispielsweise einige am Beginn des Unterrichtsjahres, andere in der Osternacht kurz vor der Konfirmation.
Auch wer katholisch getauft wurde, kann sich konfirmieren lassen.